Busstreik in Hessen
Versicherungsschutz bei Fahrgemeinschaften?
Alle Kinder in Hessen sind auf dem Weg zur Schule und zurück gesetzlich unfallversichert, unabhängig wie sie dorthin gelangen. Das bedeutet, dass alle Kinder beim aktuellen Streik der Busfahrer*innen auch dann unfallversichert sind, wenn sie in Fahrgemeinschaften zur Schule gebracht oder abgeholt werden. Auch ein möglicher Umweg über die Kita hin zur Schule steht unter gesetzlichem Unfallschutz. Die Personen, die die Kinder im privaten PKW zur Schule/in die Kita bringen oder abholen, stehen nicht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Diese Regelung gilt auch, wenn der Nahverkehr nicht bestreikt wird. Bild: © Adobe Stock, Kit Leong