Wenn Erste Hilfe zum Problem wird …
Eigentlich müsste ja alles klar sein: In Kindertageseinrichtungen sind Erste Hilfe-Materialien vorhanden, das Personal ist als Ersthelfer geschult und gehäuft auftretende Probleme durch vermeintlich unsachgemäße Erste Hilfe-Leistungen konnten wir als Unfallversicherungsträger bisher auch nicht feststellen.
Dennoch ist in den Bildungseinrichtungen derzeit eine gewisse Verunsicherung hinsichtlich der Wundversorgung, dem Entfernen von Zecken u. Ä. zu beobachten. Grund hierfür sind in der Regel Konflikte mit Eltern, die den pädagogischen Fachkräften eine fehlerhafte Erste Hilfe-Leistung vorwerfen und z.T. mit juristischen Konsequenzen drohen.
Diese „elterliche Sorge“ kann dazu führen, dass sich Ersthelfer teilweise gar nicht mehr trauen, ein einfaches Pflaster zu kleben oder gar eine Zecke zu entfernen. So verständlich die Sorge der Eltern um das Wohl ihrer Kinder ist, kann sie hier aber geradezu das Gegenteil bewirken: eine Verschlimmerung von Verletzungen aufgrund des Unterlassens einer eigentlich angezeigten Erste Hilfe-Leistung. Als Unfallversicherung möchten wir dieser Entwicklung im Sinne einer wirksamen Ersten Hilfe entgegen treten.
Daher möchten wir konkret zu der häufigen Anfrage zur Pflastervergabe auf folgendes hinweisen: