Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen![]() Neuer Band der UKH-Schriftenreihe Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber die mit der Tätigkeit ihrer Beschäftigten verbundenen Gefährdungen ermitteln. Ziel des Gesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutzweniger stärker in die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe zu integrieren. Diese Vorgehensweise lässt durch ihre Flexibilität eine Anpassung an die betriebliche Entwicklung zu, die ein Regelwerk allein erfahrungsgemäß nicht bieten kann. Dieser Vorteil, kann aber nur dann zum Tragen kommt, wenn das „Instrument Gefährdungsbeurteilung“ richtig genutzt wird. Download: Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen SicherheitsbeauftragteIn jeder Kita gibt es mindestens eine/einen sog. Sicherheitsbeauftragte/Sicherheitsbeuaftragten. Diese haben als Mitglied des Teams den Auftrag, die Kitaleitung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. |