Besondere technische MaßnahmenSchutzabstände sicherstellenDer Hauptübertragungsweg des SARS-CoV-2 ist nach derzeitigem Stand die sogenannte Tröpfcheninfektion. Mit der Einhaltung des Mindestabstands von ca. 1,5 m soll die Tröpfchenübertragung vermieden werden. Zur Unterstützung des Abstandgebotes sollten in Bereichen mit Publikumsverkehr, d.h. vornehmlich im Eingangsbereich und Leitungsbüro bei Bedarf ergänzend Hinweisschilder und Bodenmarkierungen aufgebracht werden. Auch transparente Abtrennungen z. B. in Besprechungsbereichen können die Infektionsgefahr vermindern. Die Anzahl der sich gleichzeitig im Leitungsbüro aufhaltenden Personen sollte soweit notwendig beschränkt werden. Reinigung der Gruppen-, Sanitär- und PausenräumeDas Infektionsrisiko lässt sich vermindern, wenn (Hand-)Kontaktflächen wie Türklinken und Handläufe, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger regelmäßig gereinigt werden. Dies gilt vor allem für Gemeinschaftsräumen, Sanitärräumen und Pausenräumen. Zu den Gemeinschaftsräumen zählen Gruppen-, Gruppennebenräume, Schlafräume, Spielflure, Verpflegungsbereiche und Mehrzweckräume usw. In den U3 Bereichen zählen auch Fußböden zu den Kontaktflächen. Die Reinigungsintervalle sind bedarfsgerecht anzupassen. Die Anwendung von Desinfektionsmitteln bleibt auf die im Hygieneplan vorgesehenen Tätigkeiten beschränkt. Es sind keine routinemäßigen Flächendesinfektionsmaßnahmen (Boden, Möbel, Sanitärbereich) erforderlich. Auch bei häufigen Handkontaktflächen reicht eine Reinigung mit einem handelsüblichen, fettlösenden Haushaltsreiniger aus. Eine schnelle, gezielte Desinfektion von Flächen und Gegenständen ist nur bei sichtbarer Verunreinigung durch Körpersekrete (z. B. Erbrochenes, Stuhl, Urin, Blut) notwendig. Für die Reinigung und Hygiene der Hände sind hautschonende Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitzustellen. LüftungAlle Räumlichkeiten müssen unabhängig von der Witterung ausreichend belüftet werden, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Die Räume sollten möglichst häufig für ca. 5 Minuten stoß- oder quergelüftet werden. Da ein Zusammenhang zwischen der CO2 Belastung der Raumluft und dem Auftreten von Aerosolen vermutet wird, kann der Einsatz von CO2 Messgeräten hilfreich sein. Diese können beispielsweise in Form einer CO2-Ampel in den Aufenthaltsbereichen aufgestellt werden und signalisieren die nötigen Lüftungsintervalle. Das Übertragungsrisiko über Raumlufttechnische Anlagen (RLT) wird derzeit als gering eingestuft. Von einer Abschaltung wird abgeraten, da dies zu einer Erhöhung der Tröpfchenkonzentration in der Raumluft führt und sich das Infektionsrisiko damit erhöht. Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. u. A. empfiehlt daher:
Betriebszeiten der Anlagen ggf. vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern. Einsatz mobiler RaumluftreinigerGrundsätzlich sind Stoß- oder Querlüftung ausreichend geeignet, um die Virenlast zu reduzieren. Wird beispielsweise nach der Handreichung des Umweltbundesamtes vom 15.10.2020 gelüftet, kann ein dreifacher Luftwechsel pro Stunde und mehr erreicht werden. Das Infektionsrisiko durch Viren belastete Aerosole in der Raumluft wird dann nur noch als gering eingeschätzt. Studien der Technischen Hochschule Mittelhessen vom November 2020 belegen die hohe Wirksamkeit von Stoßlüften im Vergleich zu Raumluftreinigern. Mobile Luftreiniger können laut Umweltbundesamt nur eine unterstützende Maßnahme sein. Sinnvoll ist der Einsatz für Räume, bei denen keine ausreichende Belüftung möglich ist. Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster oder eine Lüftungsanlage vorhanden ist, sind für die Betreuung nicht geeignet. Typen mobiler LuftreinigerZu den mobilen Raumluftreinigern zählen alle Geräte, die frei aufgestellt sind, die Raumluft mit unterschiedlichen Methoden filtern und die gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben. Es wird kein CO2 reduziert oder Sauerstoff beigefügt. Nicht alle mobilen Filtersysteme sind gleich gut geeignet, um virushaltige Partikel aus der Luft zurückzuhalten. Luftreiniger-Modelle mit "High Efficiency Particulate Air" (HEPA)-Filtern der Klasse H13 oder H14 können virenbelastete Aerosole filtern. Von der sicheren Filterleistung kann aber nur ausgegangen werden, wenn die Filter nach der Norm DIN EN 1822 geprüft wurden. Beachten Sie Folgendes, wenn Sie Raumluftreiniger einsetzen möchten:
Die Geräte müssen im Raum richtig platziert werden, damit sie wirksam arbeiten können. Zu beachten ist, dass
Wichtig: Sofern Luftreinigungsgeräte durch Fördervereine oder Elterninitiativen erworben werden, sollte dies zuvor mit dem zuständigen Sachkostenträger abgestimmt werden. Es muss geprüft werden, ob Betrieb und Wartung mit eigenem Personal oder gegebenenfalls Fremdfirmen hierfür zu beauftragen wären.
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