Letzte Änderung: 17. März 2024

Raumlüfter und Co. in Kindertageseinrichtungen zur Verhinderung von Infektionen mit COVID-19

Betreuung in Pandemiezeiten – so sind Kinder und Erzieher*innen geschützt

Die Hygieneregeln – Abstand, Maske, Händewaschen – sind für die meisten mittlerweile selbstverständlich. In der Kita sind sie bei den Kleinsten aber nicht immer (vollständig) umsetzbar. Was tun, um den Kita-Alltag für Kinder und betreuende Personen trotzdem so sicher wie möglich zu gestalten? Technische Maßnahmen helfen dabei.

Gezielte Wegeführung verhindert, dass sich die Gruppen in der Kita mischen oder ständig begegnen.  Bild: © steffflach, Adobe Stock

Schutzabstände sicherstellen

Die meisten Viren werden hauptsächlich über Tröpfchen übertragen. Ein Mindestabstand von 1,5 m soll die Tröpfcheninfektion verhindern.

So können Sie den Mindestabstand in der Kita umsetzen:

  • Hinweisschilder und Bodenmarkierungen in Bereichen mit Publikumsverkehr (z. B.  Eingangsbereich und Leitungsbüro)
  • Transparente Abtrennungen in Besprechungsbereichen
  • Anzahl der Personen beschränken, die sich gleichzeitig im Leitungsbüro aufhalten.

Reinigung der Gruppen-, Sanitär- und Pausenräume

Das Infektionsrisiko lässt sich vermindern, wenn (Hand-)Kontaktflächen wie Türklinken und Handläufe regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt werden. Dies gilt vor allem für Gemeinschafts-, Sanitär- und Pausenräume. In den U3-Bereichen zählen auch Fußböden zu den Kontaktflächen. Die Reinigungsintervalle sind bedarfsgerecht anzupassen.

Zu den Gemeinschaftsräumen zählen

  • Gruppen- und Gruppennebenräume
  • Schlafräume
  • Spielflure
  • Verpflegungsbereiche
  • Mehrzweckräume usw.

Das Infektionsrisiko lässt sich vermindern, wenn (Hand-)Kontaktflächen wie Türklinken und Handläufe regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt werden. Dies gilt vor allem für Gemeinschafts-, Sanitär- und Pausenräume. In den U3-Bereichen zählen auch Fußböden zu den Kontaktflächen. Die Reinigungsintervalle sind bedarfsgerecht anzupassen.

Zu den Gemeinschaftsräumen zählen

  • Gruppen- und Gruppennebenräume
  • Schlafräume
  • Spielflure
  • Verpflegungsbereiche
  • Mehrzweckräume usw.
Routinemäßige Flächendesinfektion ist nicht notwendig! Desinfektionen bleiben auf die Tätigkeiten beschränkt, die im Hygieneplan aufgelistet sind.

Auch für häufig genutzte Handkontaktflächen reicht die Reinigung mit einem handelsüblichen, fettlösenden Haushaltsreiniger aus. Eine schnelle, gezielte Desinfektion von Flächen und Gegenständen ist nur bei sichtbarer Verunreinigung durch Körpersekrete notwendig (z. B. Erbrochenes, Stuhl, Urin, Blut). Für die Reinigung und Hygiene der Hände sind hautschonende Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitzustellen.

Eine Grafik zeigt, wie durch lüften die Raumluft ausgetauscht werden kann. Durch das Einströmen der frischen Luft strömen auch Aerosole nach draußen.

Bild: © SUE, Adobe Stock

Richtiges Lüften

Die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft wächst in geschlossenen Räumen. Darum müssen alle Räume, unabhängig von der Witterung, ausreichend gelüftet werden. Das bedeutet konkret: Nutzen Sie möglichst oft die Stoß- und Querlüftung – am besten alls 15 Minuten. Im Sommer können Sie die Fenster bei günstiger Witterung dauerhaft auf Kipp lassen mit regelmäßigen Stoßlüftungen.

Da ein Zusammenhang zwischen der CO2-Belastung der Raumluft und dem Auftreten von Aerosolen vermutet wird, kann der Einsatz von CO2-Messgeräten hilfreich sein. Diese werden beispielsweise in Form einer CO2-Ampel in den Aufenthaltsbereichen aufgestellt. Sie signalisieren die nötigen Lüftungsintervalle.

Das Übertragungsrisiko über Raumlufttechnische Anlagen (RLT) wird derzeit als gering eingestuft. Wir raten davon ab, diese auszuschalten, da das zur Erhöhung der Tröpfchen-Konzentration in der Raumluft führt. Damit erhöht sich das Infektionsrisiko.

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. u. A. empfiehlt:

  • RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abschalten!
  • Die Außenluftvolumenströme nicht reduzieren!
  • Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren!
  • Betriebszeiten der Anlagen ggf. vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern!

Wer mobile Raumlüfter einsetzt, darf aufs Lüften nicht verzichten.  Bild: © Marianna, Adobe Stock

Einsatz mobiler Raumluftreiniger

Ein Wort vorweg: Grundsätzlich sind ausreichende Stoß- oder Querlüftungen geeignet, um die Virenlast zu reduzieren. Lüften auf Basis der Handreichung des Umweltbundesamts vom 15.10.2020 bewirkt einen dreifachen Luftwechsel pro Stunde und mehr. Das Infektionsrisiko durch virenbelastete Aerosole in der Raumluft wird dann nur noch gering eingeschätzt. Studien der Technischen Hochschule Mittelhessen vom November 2020 belegen die hohe Wirksamkeit von Stoßlüften im Vergleich zu Raumluftreinigern.

Mobile Luftreiniger können laut Umweltbundesamt nur eine unterstützende Maßnahme sein. Sinnvoll ist der Einsatz in Räumen, die keine ausreichende Belüftung zulassen. Räume, in denen gar keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster oder eine Lüftungsanlage vorhanden ist, sind für die Betreuung nicht geeignet.

Typen mobiler Luftreiniger

Zu den mobilen Raumluftreinigern zählen alle Geräte,

  • die frei aufgestellt sind,
  • die die Raumluft mit unterschiedlichen Methoden filtern
  • und die die gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben.

Es wird weder CO2 reduziert noch Sauerstoff beigefügt. Informationen zu den einzelnen Typen von Luftreinigern erhalten Sie auf den Seiten des Umweltbundesamts (mit Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) vom 16.11.2020).

Nicht alle mobilen Filtersysteme sind gleich gut geeignet, um virushaltige Partikel aus der Luft zurückzuhalten. Luftreiniger-Modelle mit „High Efficiency Particulate Air“ (HEPA)-Filtern der Klasse H13 oder H14 können virenbelastete Aerosole filtern. Von der sicheren Filterleistung kann man ausgehen, wenn die Filter nach der Norm DIN EN 1822 geprüft wurden.

Checkliste: Beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie Raumluftreiniger einsetzen möchten:

  • Auch Luftreiniger können Übertragungen nicht verhindern, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird (Quelle: Robert-Koch-Institut) – auch nicht, wenn sie Viren in der Raumluft wirkungsvoll reduzieren. Je jünger die Kinder sind, desto mehr muss man mit kindgemäßem Verhalten rechnen. Das heißt: In der Kindertageseinrichtung findet die Abstandsregel weniger Berücksichtigung. Darum sollte der Einsatz von mobilen Luftfiltern unbedingt vorher auf seinen Nutzen hin geprüft werden.
  • Sind die eingesetzten Luftreiniger bezogen auf Personenzahl und Raumgröße ausreichend dimensioniert, um den fünf bis sechsfachen Luftdurchsatz im Raum zu gewährleisten? Genügt dafür ein Gerät?
  • Wie laut sind die Geräte in den unterschiedlichen Leistungsstufen? Es darf nicht zu einer Geräuschbelästigung kommen. Der Dauerschallpegel sollte nicht mehr als 40 dB(A) betragen.
  • Wie häufig müssen die Filter gewechselt werden und wer übernimmt die Wartung?
  • Sind die Filter leicht auszuwechseln und gibt es ein Rücknahmesystem für die kontaminierten Filter?
  • Sind genügend Stromanschlüsse vorhanden und kann das Stromnetz die zusätzlichen Verbraucher bewältigen?
  • Die mobilen Geräte müssen mindestens einmal jährlich auf elektrische Sicherheit (E-Check) geprüft werden.
  • Stellen Sie sicher, dass über die Nutzungsdauer möglichst die gesamte Raumluft von den Luftreinigungsgeräten erfasst wird.

Die Geräte müssen außerdem richtig im Raum platziert werden, damit sie wirksam arbeiten können. Zu beachten ist, dass

  • ein ungehinderter Luftstrom möglich ist,
  • „Luftkurzschlüsse" vermieden werden (d. h., die gefilterte oder frische Luft von außen wird zu einem großen Anteil wieder angesaugt),
  • verlegte Kabel im Klassenraum nicht zu Stolperstellen werden.
Wichtig: Falls Fördervereine oder Elterninitiativen Luftreinigungsgeräte erwerben möchten, sollte man dieses Vorhaben zuvor mit dem Sachkostenträger abstimmen.

Er muss prüfen, ob Betrieb und Wartung mit eigenem Personal zu stemmen sind oder ob Fremdfirmen beauftragt werden müssen.

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