Wir übernehmen für Ihre Kindertageseinrichtung Lehrgangsgebühren für eine*n Ersthelfer*in je gleichzeitig betriebener Kindergruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 2c DGUV Vorschrift 1) in einem Zeitraum von 2 Jahren. Die BGW beteiligt sich aufgrund der Kooperationsvereinbarung an diesen Kosten.
Wir übernehmen Lehrgangsgebühren für die
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Wir übernehmen keine Gebühren für den Lehrgang „Erste Hilfe am Kind“.